Wohngeldantrag

Zusammenarbeit mit der Wohngeldstelle

Die Gewährung von Wohngeld soll dabei helfen, die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte tragbar zu gestalten.

Haben Sie Anspruch auf Wohngeld? Wichtige Kontaktadressen und kompetente Ansprechpartner sowie umfassende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Wohngeldstelle Jena.

 

 Wohngeldstelle Jena

Was ist Wohngeld?

Menschen, die sich aus eigener finanzieller Kraft am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu den Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, das Wohngeld, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll.  Das Wohngeld ist ein – wenn auch geringer – Ausgleich für viele staatliche Regelungen, die das Wohnen verteuern. Wohnen wurde vom Staat als Grundbedürfnis jedes Menschen anerkannt und wird daher unterstützt. Auf das Wohngeld haben Sie, wenn Sie die Berechtigungsvoraussetzungen erfüllen, ein Recht und sollten dieses auch in Anspruch nehmen!
Nicht zu verwechseln ist das Wohngeld mit den sogenannten Kosten der Unterkunft. Diese sind Bestandteil der Grundsicherung im Rahmen der Sozialhilfe.


Wer kann Wohngeld beantragen? 

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Beispielsweise kann ein Einpersonenhaushalt in München mit 1.700 € Monatsverdienst (brutto) noch ein geringes Wohngeld beziehen. Bei alleinstehenden Rentnern sollte unabhängig vom Wohnort ein Anspruch bei einer Rente ab 1.000 € geprüft werden. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits berücksichtigt werden.


Wie berechnet sich das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete und dem Gesamteinkommen. Als Haushaltsmitglieder zählen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Personen, die mit dem Wohngeldberechtigten zusammenleben oder bereit sind, Verantwortung füreinander zu tragen. Auch Verwandte in gerader Linie, wie Kinder, Pflegekinder und Pflegeeltern, gehören dazu. Je mehr Personen im Haushalt leben, umso höher ist die Einkommensgrenze.

 

Mietenstufe IV in Jena

Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt nach Mietenstufen. Gemeinden und Kreise werden aufgrund der durchschnittlichen Miethöhe vor Ort in Mietenstufen von I bis VI eingeteilt. Das bedeutet, dass nicht unbedingt die Miete, die Sie tatsächlich zahlen, zählt, sondern festgelegte Höchstbeträge, die von den Mietenstufen abhängen. Jena wurde der Mietenstufe IV zugeordnet. Bei Ihrem Gesamteinkommen zählt das Bruttoeinkommen. Von diesem Betrag werden, abhängig von der Entrichtung von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen.


Wo erhalte ich Wohngeld?

Das Wohngeld können Sie beim Team Wohngeld der Stadt Jena beantragen. Antragsformulare sind beim Team Wohngeld der Stadtverwaltung Jena im Gebäude der Agentur für Arbeit erhältlich. 

 

Ab wann und wie lange wird Wohngeld gewährt?

Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich. Erhalten Sie bereits Wohngeld, so muss aufgrund der gesetzlichen Neuregelung grundsätzlich kein neuer Antrag gestellt werden. Allerdings gilt auch dies nur innerhalb des Bewilligungszeitraums.